Von der Landschaftsplanung über Grünordnungspläne,
Umweltverträglich- keitsstudie und landschaftspflegerischen
Begleitplänen bis zur Aufstellung und der Pflege von
Ökokatastern: alles aus einer Hand.
In der heutigen Zeit
nimmt die Bedeutung der Landschaftspflege immer größere
Formen an. Jede Baumaßnahme im Hoch- und Tiefbau wird direkt
oder indirekt dadurch begleitet, dass landschaftspflegerische
Begleitmaßnahmen zur Erhaltung einer intakten Umwelt parallel
mit der eigentlichen Projektabwicklung ablaufen.
So trat am 20.Juli 2004 das Europarechtsanpassungsgesetz Bau
(EAG Bau) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet zahlreiche
Änderungen des BauGB, beispielsweise Änderungen des
Raumordnungsgesetzes und des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Aus der Gesetzesänderung resultiert die Umweltprüfung in der
Bauleitplanung. Folglich sind grundsätzlich alle
Bauleitplanverfahren sowohl auf der Ebene der Flächennutzungs-
als auch auf der Ebene der Bebauungsplanung, einer Umweltprüfung
zu unterziehen. Diese Umweltprüfung ist als Trägerverfahren für
alle umweltrelevanten Prüfungen ausgestaltet und in die
Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange integriert.
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