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A 7 Ulm - Füssen, Tunnel Reinersthof Bundesverkehrs-
minister a.D. Tiefensee gratuliert zur gelungenen Planung


GKW Kempten produziert seinen Strom selbst

 


Landschaftsplanung


Von der Landschaftsplanung über Grünordnungspläne, Umweltverträglich- keitsstudie und landschaftspflegerischen Begleitplänen bis zur Aufstellung und der Pflege von Ökokatastern: alles aus einer Hand.

In der heutigen Zeit nimmt die Bedeutung der Landschaftspflege immer größere Formen an. Jede Baumaßnahme im Hoch- und Tiefbau wird direkt oder indirekt dadurch begleitet, dass landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen zur Erhaltung einer intakten Umwelt parallel mit der eigentlichen Projektabwicklung ablaufen.
So trat am 20.Juli 2004 das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen des BauGB, beispielsweise Änderungen des Raumordnungsgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Aus der Gesetzesänderung resultiert die Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Folglich sind grundsätzlich alle Bauleitplanverfahren sowohl auf der Ebene der Flächennutzungs- als auch auf der Ebene der Bebauungsplanung, einer Umweltprüfung zu unterziehen. Diese Umweltprüfung ist als Trägerverfahren für alle umweltrelevanten Prüfungen ausgestaltet und in die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange integriert.
 

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